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ABSCHIEBEGÜRTEL MK III

Der Abschiebegürtel wur­de auf dem Prin­zip des Fesselgürtels ent­wi­ckelt. Er sichert und fixiert Per­so­nen bei Abschie­bun­gen oder Straf­tä­ter bei medi­zi­ni­schen Unter­su­chun­gen. Die Klett­man­schet­ten kön­nen durch Siche­rungs­bän­der kon­trol­liert frei­ge­ge­ben wer­den, um der Per­son etwas Bewe­gungs­spiel­raum zu geben. Eine zusätz­li­che Fuß­fi­xie­rung mit varia­bler Ein­stell­mög­lich­keit kann ein­satz­be­dingt ergänzt wer­den und gehört zum Lie­fer­um­fang. Der Abschiebegürtel wur­de für eine huma­ne Fes­se­lung im Rah­men von Abschie­bun­gen ent­wi­ckelt und wird hier­bei den erfor­der­li­chen Eigen­si­che­rungs­maß­nah­men gerecht. Die gefes­sel­te Per­son darf zu kei­nem Zeit­punkt unbe­auf­sich­tigt sein, um bei fremd- und auto­ag­gres­si­ven Hand­lun­gen sofort ein­grei­fen zu können.

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