
Training und Ausbildung
Qualifizierungskonzept für Einsatzmittel der BONOWI IPE GmbH
Durch die BONOWI IPE GmbH wird seit dem Jahr 2019 eine sach- und fachgerechte Qualifizierung bzw. Schulung an verschiedensten Einsatzmitteln angeboten und nachweisbar zertifiziert. Die jeweilige Einsatzmittelschulung erfolgt nur durch von der BONOWI IPE GmbH entsprechend qualifizierte und zertifizierte Dozenten.
Hierbei sind grundsätzlich die nachgenannten Qualifikationsstufen unter bestimmten Voraussetzungen realisierbar. Eine grundsätzliche Voraussetzung ist das vollendete 18. Lebensjahr und die allgemeine Sportgesundheit. Die spezifischen Voraussetzungen fragen Sie bei Interesse bitte entsprechend an.
Anwenderschulung
Die Anwenderschulung für Einsatzmittel (wie zum Beispiel: Handfessel, Reizstoffsprühgerät, EKA) wird an einem Tag in sechs Unterrichtseineiten durchgeführt.
Hier werden die Taktiken und Techniken für das jeweilige Einsatzmittel geschult. Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung ein auf zwei Jahre befristetes Teilnahmezertifikat ausgestellt.
Um den Anwenderstatus zu erhalten, muss der Anwender eigenverantwortlich und zeitgerecht sowie vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Rezertifizierung erfolgreich bestehen.
Der Anwender des jeweiligen Einsatzmittels darf keine Multiplikatoren und/oder Instruktoren an dem jeweiligen Einsatzmittel schulen.
Multiplikatorenschulung
Die Multiplikatorenschulung für Einsatzmittel (wie zum Beispiel: Handfessel, RSG, EKA) wird an zwei Tagen (12 UE) durchgeführt. Hier werden die Taktiken und Techniken sowie die Trainingslehre für das jeweilige Einsatzmittel geschult.
Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichen Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung ein auf zwei Jahre befristetes Multiplikatorenzertifikat ausgestellt.
Um die Multiplikatorenberechtigung zu erhalten, muss der Multiplikator eigenverantwortlich und zeitgerecht sowie vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Rezertifizierung erfolgreich bestehen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und ohne eine erfolgreich nachgewiesene Rezertifizierung erlischt die Berechtigung, eine Anwendertraining für das jeweilige Einsatzmittel durchführen zu dürfen.
Der Multiplikator darf nachweislich geschulte Anwender aber keine Instruktoren für das jeweilige Einsatzmittel trainieren.
Ausgenommen von dieser Festlegung sind erfolgreich geschulte Multiplikatoren für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, von Ämtern, Diensten und militärischen Einheiten. Diese dürfen das interne Training von Anwendern selbstständig und nur kostenfrei sowie ohne Auftrag der BONOWI IPE GmbH durchführen.
Instruktorschulung
Die Instruktorschulung für Einsatzmittel (wie zum Beispiel: Handfessel, RSG, EKA) wird an zwei Tagen (16 UE) durchgeführt.
Hier werden die Taktiken und Techniken sowie die Trainingslehre für das jeweilige Einsatzmittel geschult. Zusätzliche Voraussetzung ist der Nachweis einer erfolgreich bestandenen und gültigen Multiplikatorenschulung durch die BONOWI IPE GmbH.
Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung sowie von Lehrproben, ein auf zwei Jahre befristetes Instruktorzertifikat ausgestellt.
Um die Instruktorberechtigung zu erhalten, muss der Instruktor eigenverantwortlich und zeitgerecht sowie vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Rezertifizierung erfolgreich bestehen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und ohne eine erfolgreich nachgewiesene Rezertifizierung erlischt die Berechtigung, eine Schulung für das jeweilige Einsatzmittel durchführen zu dürfen.
Der Instruktor darf Anwender und Multiplikatoren für das jeweilige Einsatzmittel grundsätzlich nur im Auftrag und auf Rechnung der “SW-Trust” schulen.
Ausgenommen von dieser Festlegung sind erfolgreich geschulte Instruktoren für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, von Ämtern, Diensten und militärischen Einheiten.
Diese dürfen die interne Schulung und das interne Training von Anwendern selbstständig und nur kostenfrei sowie ohne Auftrag der BONOWI IPE GmbH durchführen.
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