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Training und Ausbildung

Qualifizierungskonzept für Einsatzmittel der BONOWI IPE GmbH

Durch die BONOWI IPE GmbH wird seit dem Jahr 2019 eine sach- und fach­ge­rech­te Qua­li­fi­zie­rung bzw. Schu­lung an ver­schie­dens­ten Ein­satz­mit­teln ange­bo­ten und nach­weis­bar zer­ti­fi­ziert. Die jewei­li­ge Ein­satz­mit­tel­schu­lung erfolgt nur durch von der BONOWI IPE GmbH ent­spre­chend qua­li­fi­zier­te und zer­ti­fi­zier­te Dozenten.

Hier­bei sind grund­sätz­lich die nach­ge­nann­ten Qua­li­fi­ka­ti­ons­stu­fen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen rea­li­sier­bar. Eine grund­sätz­li­che Vor­aus­set­zung ist das voll­ende­te 18. Lebens­jahr und die all­ge­mei­ne Sport­ge­sund­heit. Die spe­zi­fi­schen Vor­aus­set­zun­gen fra­gen Sie bei Inter­es­se bit­te ent­spre­chend an.

Anwenderschulung

Die Anwen­der­schu­lung für Ein­satz­mit­tel (wie zum Bei­spiel: Hand­fes­sel, Reiz­stoff­sprüh­ge­rät, EKA) wird an einem Tag in sechs Unter­richts­eine­i­ten durchgeführt.

Hier wer­den die Tak­ti­ken und Tech­ni­ken für das jewei­li­ge Ein­satz­mit­tel geschult. Der Teil­neh­mer erhält nach erfolg­rei­chem Bestehen einer theo­re­ti­schen und prak­ti­schen Prü­fung ein auf zwei Jah­re befris­te­tes Teil­nah­me­zer­ti­fi­kat ausgestellt.

Um den Anwen­der­sta­tus zu erhal­ten, muss der Anwen­der eigen­ver­ant­wort­lich und zeit­ge­recht sowie vor Ablauf der Gül­tig­keits­dau­er eine Rezer­ti­fi­zie­rung erfolg­reich bestehen.

Der Anwen­der des jewei­li­gen Ein­satz­mit­tels darf kei­ne Mul­ti­pli­ka­to­ren und/oder Instruk­to­ren an dem jewei­li­gen Ein­satz­mit­tel schulen.

Multiplikatorenschulung

Die Multi­pli­ka­to­ren­schu­lung für Ein­satz­mit­tel (wie zum Bei­spiel: Hand­fes­sel, RSG, EKA) wird an zwei Tagen (12 UE) durch­ge­führt. Hier wer­den die Tak­ti­ken und Tech­ni­ken sowie die Trai­nings­leh­re für das jewei­li­ge Ein­satz­mit­tel geschult.

Der Teil­neh­mer erhält nach erfolg­rei­chen Bestehen einer theo­re­ti­schen und prak­ti­schen Prü­fung ein auf zwei Jah­re befris­te­tes Mul­ti­pli­ka­to­ren­zer­ti­fi­kat ausgestellt.

Um die Mul­ti­pli­ka­to­ren­be­rech­ti­gung zu erhal­ten, muss der Mul­ti­pli­ka­tor eigen­ver­ant­wort­lich und zeit­ge­recht sowie vor Ablauf der Gül­tig­keits­dau­er eine Rezer­ti­fi­zie­rung erfolg­reich bestehen. Nach Ablauf der Gül­tig­keits­dau­er und ohne eine erfolg­reich nach­ge­wie­se­ne Rezer­ti­fi­zie­rung erlischt die Berech­ti­gung, eine Anwen­der­trai­ning für das jewei­li­ge Ein­satz­mit­tel durch­füh­ren zu dürfen.

Der Mul­ti­pli­ka­tor darf nach­weis­lich geschul­te Anwen­der aber kei­ne Instruk­to­ren für das jewei­li­ge Ein­satz­mit­tel trainieren.

Aus­ge­nom­men von die­ser Fest­le­gung sind erfolg­reich geschul­te Mul­ti­pli­ka­to­ren für Behör­den und Orga­ni­sa­tio­nen mit Sicher­heits­auf­ga­ben, von Ämtern, Diens­ten und mili­tä­ri­schen Ein­hei­ten. Die­se dür­fen das inter­ne Trai­ning von Anwen­dern selbst­stän­dig und nur kos­ten­frei sowie ohne Auf­trag der BONOWI IPE GmbH durchführen.

Instruktorschulung

Die Instruk­tor­schu­lung für Ein­satz­mit­tel (wie zum Bei­spiel: Hand­fes­sel, RSG, EKA) wird an zwei Tagen (16 UE) durchgeführt.

Hier wer­den die Tak­ti­ken und Tech­ni­ken sowie die Trai­nings­leh­re für das jewei­li­ge Ein­satz­mit­tel geschult. Zusätz­li­che Vor­aus­set­zung ist der Nach­weis einer erfolg­reich bestan­de­nen und gül­ti­gen Multi­pli­ka­to­ren­schu­lung durch die BONOWI IPE GmbH.

Der Teil­neh­mer erhält nach erfolg­rei­chem Bestehen einer theo­re­ti­schen und prak­ti­schen Prü­fung sowie von Lehr­pro­ben, ein auf zwei Jah­re befris­te­tes Instruk­tor­zer­ti­fi­kat ausgestellt.

Um die Instruk­tor­be­rech­ti­gung zu erhal­ten, muss der Instruk­tor eigen­ver­ant­wort­lich und zeit­ge­recht sowie vor Ablauf der Gül­tig­keits­dau­er eine Rezer­ti­fi­zie­rung erfolg­reich bestehen. Nach Ablauf der Gül­tig­keits­dau­er und ohne eine erfolg­reich nach­ge­wie­se­ne Rezer­ti­fi­zie­rung erlischt die Berech­ti­gung, eine Schu­lung für das jewei­li­ge Ein­satz­mit­tel durch­füh­ren zu dürfen.

Der Instruk­tor darf Anwen­der und Mul­ti­pli­ka­to­ren für das jewei­li­ge Ein­satz­mit­tel grund­sätz­lich nur im Auf­trag und auf Rech­nung der “SW-Trust” schulen.

Aus­ge­nom­men von die­ser Fest­le­gung sind erfolg­reich geschul­te Instruk­to­ren für Behör­den und Orga­ni­sa­tio­nen mit Sicher­heits­auf­ga­ben, von Ämtern, Diens­ten und mili­tä­ri­schen Einheiten.

Die­se dür­fen die inter­ne Schu­lung und das inter­ne Trai­ning von Anwen­dern selbst­stän­dig und nur kos­ten­frei sowie ohne Auf­trag der BONOWI IPE GmbH durchführen.

 

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